Notarin Esther Czasch

emotionheader4501375

Nachbarrecht

Sie können weiterhin Beratung und umfassende Vertretung in allen Fällen von Nachbarschafts- und Grundstücksstreitigkeiten erwarten.

Das private Nachbarrecht ist landesrechtlich geregelt, wobei nicht alle Bundesländer ein Nachbarrechtsgesetz erlassen haben. Darüber hinaus spielt für die Beurteilung vieler Fälle auch das bundesrechtlich geregelte Bauplanungsrecht sowie das wiederum landesrechtlich geregelte Bauordnungsrecht eine Rolle. Ergänzend können weitere Rechtsvorschriften wie z. B. kommunale Satzungen von Bedeutung sein.

Weil das Nachbarrecht im engeren Sinne landesrechtlich geregelt ist, weichen auch die Regelungen, die in den verschiedenen Bundesländern gelten, zum Teil erheblich voneinander ab. Alle diese Fragestellungen sind bei der Betreuung Ihres Falles zu beachten und auf Ihren individuellen Fall abgestimmt.

Leistungen im Überblick:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche etc.
  • Besitzstörung
  • Unterlassungsansprüche bei Störungen durch den Grundstücksnachbarn
  • Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
  • Durchsetzung auf Geldleistung gerichteter Ansprüche
  • Überhang, Abstände von Einfriedungen (Zäune, Mauern, Spaliervorrichtungen)
  • Geltendmachung von Notwege- und Überbaurenten
  • Ableitung des Regenwassers und des Abwassers
  • Abstandsvorschriften
  • Notweg und Duldungsangelegenheiten, z. B. das Hammerschlags- und Leiterrecht (Recht zum Betreten des Nachbargrundstücks, z.B. für Unterhaltungs- oder Abrissarbeiten)
Nach oben scrollen