Notarin Esther Czasch

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Architektenrecht

Auch das Architektenrecht ist ein wichtiger Schwerpunkt unseres Beratungsspektrums. In der Praxis beraten und vertreten wir im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von Honoraransprüchen. Den Schwerpunkt der Mandanten bilden dabei Architekten und Ingenieure.

Aufgrund langjähriger Tätigkeit auf diesem Gebiet verfügen wir über weitreichende Erfahrungen und das notwendige wirtschaftliche Verständnis, um Sie bei den im Rahmen eines Bauvorhabens bestehenden Rechts- und Vertragsbeziehungen erfolgreicht zu beraten und zu vertreten.

Leistungen im Überblick:

  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
  • Architekten-, Fachingenieur- und Generalplanerverträge
  • Prüfung, Abwehr und Durchsetzung von vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen
  • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Rechtliche Unterstützung bei der Erstellung von Honorarangeboten und Rechnungen
  • HOAI und BGB
  • Prüfung von Leistungsangeboten und Abrechnungen
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