Notarin Esther Czasch

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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht (besser gesagt Teileigentums- und Wohnungseigentumsrecht) bietet großen Konfliktstoff.

Regelungsgegenstand des Wohnungseigentumsrechts ist die Begründung sowie Verwaltung von Wohnungseigentum. Durch solch eine Begründung von Wohnungseigentum entstehen oft Spannungen, da ein Nebeneinander und gemeinsames Wohnen auf lange Zeit geregelt werden muss. Um diesen Ausgleich herzustellen, ist Expertise und Kenntnis im Wohnungseigentumsrecht erforderlich. Es regelt die genauen Verhältnisse zwischen den beteiligten Eigentümern, sowie deren Rechte und Pflichten bezüglich der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Beratung in diesem Bereich ist daher sehr weitläufig und beginnt schon sehr früh, beispielsweise im Errichtungsstadium der Immobilie, und kann sich auch nach Abnahme des Gemeinschaftseigentums als auch des Sondereigentums ziehen. Hier bieten wir Ihnen fachliche Beratung und Fachkenntnisse.

Leistungen im Überblick:

  • Aufteilung von Gebäuden nach Wohnungseigentumsrecht: Beratung, Vorbereitung, Gestaltung von Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
  • Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Eigentümer oder einzelner Eigentümer
  • Beratung von Hausverwaltern und Hausverwaltungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der WEG
  • Durchsetzung von Ansprüchen zwischen WEG und Verwalter
  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen (Beschlussvorlagen, Einladung zur Versammlung, Beschlussprotokoll), Teilnahme an WEG-Versammlungen
  • Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung
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